AGB

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Einleitung:
Die I.C.M. GmbH ist ein auf die Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Personen und Firmen sowie die Erteilung von Vollstreckungsauskünften spezialisiertes Unternehmen, das zu diesem Zweck auch für andere Unternehmen tätig ist.

Dies vorausgeschickt gelten folgende Bedingungen:

§ 1
Ermittlungs- und Rechercheaufträge werden über www.icmonline.de oder www.icm-online.net, online oder mittels Austausch von Datenträgern durch den Auftraggeber an die Firma I.C.M. GmbH erteilt. Der Auftraggeber hat zusätzlich die Möglichkeit Ermittlungs- und Rechercheaufträge schriftlich oder per Telefax zu erteilen. Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber im gewünschten Format zur Verfügung gestellt.

Die einzelnen Dienstleistungen und der Ermittlungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen zu den einzelnen Ermittlungsmodulen. Sämtliche angegebenen Preise und Ermittlungsgebühren verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Rechnungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder auf Wunsch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Rechnungen sind ohne jeden Abzug nach Erhalt zahlbar.

§ 2
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer, die übermittelten Daten und ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Anschriftenermittlung und Recherche zu speichern und sie nach Abschluß der Ermittlungen zu löschen. Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern. Auftraggeber und Auftragnehmer garantieren die Durchführung der nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 Satz 1 zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Auftraggeber und Auftragnehmer versichern, daß ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und soweit erforderlich das Bankgeheimnis verpflichtet worden sind. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses den Auftragnehmer mit Ermittlungen zu beauftragen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist gegeben, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht, oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den abgefragten Personen verfolgt. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur Wahrung von gegenseitigen Interessen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, jederzeit gewünschte Nachweise zu erbringen und Auskünfte zu geben.

§ 3
Der Auftragnehmer haftet nicht für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten. Bei Eingabe-, Übertragungs- oder Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechselungen sowie Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft haftet der Auftragnehmer nur für grobes Verschulden oder Vorsatz.

§ 4
Der Vertrag tritt mit Erteilung von Ermittlungsaufträgen in Kraft. Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei schuldhaftem Verstoß einer Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluß dieses Vertrages, bei bekannt werden negativer Merkmale einer Vertragspartei oder deren gesetzlichen Vertreter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 5
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 7
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Amtsgericht Königstein im Taunus.

Stand 01. Januar 2012

I.C.M. International-Claim-Management GmbH
Zur Fahn 3
61276 Weilrod
Germany